

Finanzieren Sie kostenneutral durch Verrechnung
Modernisieren Sie ohne Ihren Haushalt zu belasten!
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die den Anreiz schaffen soll, die Schadstoffemissionen zu vermindern. Sie bietet dem Betreiber neben einer zusätzlichen Kostenersparnis die Möglichkeit, Eigenmittel bei Investitionen zu sparen.
AbwAG § 4, Abs. 5 | AbwAG § 10, Abs. 3 | |
---|---|---|
Auswirkung | auf Verwaltungshaushalt | auf Vermögenshaushalt |
Wie? | durch jeweils 1/4-jährliches Erklären von möglichst niedrigen Überwachungswerten | durch Investition in eine angepasste Optimierung und Niedriger-Erklären eines Bescheidwertes um mindestens 20 % |
Ergebnis | Sie zahlen eine geringe Abwasserabgabe | die gesamte Investitionssumme wird Ihnen rückerstattet - jedoch maximal in Höhe Ihrer Abwasserabgabe der letzten 3 Jahre |
Ihr Nutzen | Senkung der Betriebskosten | durch Rückerstattung keine oder nur geringe Eigenmittel für die Investition erforderlich |
Finanzierung ohne Eigenmittel
Bei Investitionen, die eine 20 %ige Niedriger-Erklärung eines Überwachungswertes zum Ziel haben, kann gemäß Abwasserabgabengesetz (AbwAG) § 10, Abs. 3 eine Verrechnung der Investitionskosten mit den gezahlten Abwasserabgaben der vergangenen 3 Jahre erfolgen.
Für den Betreiber bedeutet dies nicht nur eine sofortige Senkung der Betriebskosten, sondern auch eine Finanzierung ohne Aufwendungen von Eigenmitteln.
Nähere Details zum Abwasserabgabengesetz § 10 finden Sie hier. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Verrechnung finden Sie dort unter Absatz (3).