Biologie-Regelung
BioCon

das intelligente Werkzeug zum Energiesparen
und zum Senken der Ablaufwerte

 

 

Finanzieren Sie kostenneutral durch Verrechnung

Modernisieren Sie ohne Ihren Haushalt zu belasten!


Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die den Anreiz schaffen soll, die Schadstoffemissionen zu vermindern. Sie bietet dem Betreiber neben einer zusätzlichen Kostenersparnis die Möglichkeit, Eigenmittel bei Investitionen zu sparen.

AbwAG § 4, Abs. 5

AbwAG § 10, Abs. 3

Auswirkungauf Verwaltungshaushaltauf Vermögenshaushalt
Wie?durch jeweils 1/4-jährliches Erklären von möglichst niedrigen Überwachungswertendurch Investition in eine angepasste Optimierung und Niedriger-Erklären eines Bescheidwertes um mindestens 20 %
ErgebnisSie zahlen eine geringe Abwasserabgabedie gesamte Investitionssumme wird Ihnen rückerstattet - jedoch maximal in Höhe Ihrer Abwasserabgabe der letzten 3 Jahre
Ihr NutzenSenkung der Betriebskostendurch Rückerstattung keine oder nur geringe Eigenmittel für die Investition erforderlich

Finanzierung ohne Eigenmittel

Bei Investitionen, die eine 20 %ige Niedriger-Erklärung eines Überwachungswertes zum Ziel haben, kann gemäß Abwasserabgabengesetz (AbwAG) § 10, Abs. 3 eine Verrechnung der Investitionskosten mit den gezahlten Abwasserabgaben der vergangenen 3 Jahre erfolgen.
Für den Betreiber bedeutet dies nicht nur eine sofortige Senkung der Betriebskosten, sondern auch eine Finanzierung ohne Aufwendungen von Eigenmitteln.
Nähere Details zum Abwasserabgabengesetz § 10  finden Sie hier. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Verrechnung finden Sie dort unter Absatz (3).